Dienstrecht

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Sie finden nachfolgend einen Vergleich zwischen altem und neuen Dienstrecht in einer Kurzzusammenfassung.

LehrerInnen Dienstrecht Infomappe (pdf, aktueller Stand 03.01.2017)

Anrechnung von Vordienstzeiten (interner Link, Service>Vordienstzeiten)

Optionsbestimmungen für Fachpraktiker/innen:
Fachpraktiker können nach den Sonderbestimmungen des § 38 Abs. 3 und 5 VBG in pd eingereiht werden, wenn sie die geforderte Berufspraxis (lt. Verordnung drei Jahre) aufweisen. Sie müssen gemäß § 38 Abs. 5 zweiter Satz VBG die 240 ECTS-Lehramtsausbildung berufsbegleitend absolvieren (Ausbildungsphase, § 40 Abs. 2 Z 2 lit. b VBG, § 48 Z 4 VBG). Auch wenn diese Ausbildung derzeit noch gar nicht angeboten wird, können sie ins neue Dienstrecht optieren.

Außerdem finden Sie hier eine Kurzinfo zum neuen Dienstrecht. Das Optionsrecht besteht bis zum Schuljahr 2019.

Weitergehende Hinweise und auch den Gesetzestext finden Sie auf unserer Internetseite.