Vordienstzeiten

electrician-1080554__180Immer wieder entstehen bei Kolleginnen und Kollegen Fragen zur genauen Einstufung im Bundesdienst und der daraus folgenden Höhe des Gehalts. Das sogenannte Besoldungsdienstalter hat dabei ab 2015 den Vorrückungsstichtag ersetzt. Dadurch wurden auch die Anrechnungsmöglichkeiten deutlich verändert.

Ein kurzer Überblick gibt Ihnen dazu unser Informationsblatt zur Anrechnung im Schulbereich:

FSG-BMHS Kurzüberblick zur Anrechnung von Vordienstzeiten (pdf)

Grundlagen dazu finden Sie auch im Bundesgesetzblatt II 283 aus 2015 (pdf, ris.bka.gv.at) für KollegInnen im neuen Dienstrecht (pädagogischer Dienst), die allerdings auch als Referenz für das alte Dienstrecht dienen.

Zur Wahrung des einheitlichen Vollzugs und der Gleichbehandlung aller öffentlich Bediensteten sind daher die Personalstellen an gemeinsame Anrechnungsregelungen gebunden (siehe Rundschreiben unten). Ein Abgehen von den vom Bundeskanzleramt getroffenen allgemeinen Anrechnungsbestimmungen ist zwar möglich, die Gründe sind dann allerdings entsprechend umfangreich darzulegen und zu dokumentieren.

Rundschreiben BKA-921.000/0027-III/5/2016 vom 12.08.2016 (pdf)

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte jederzeit bei Ihrem Team FSG-BMHS