LehrerInnen-Bildung NEU
Die Ausbildung der LehrerInnen an berufsbildenden Schulen ist sehr unterschiedlich. Es gibt drei grundlegende Arten:
- LehrerInnen allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände
Diese LehrerInnen verfügen über ein Universitätsstudium mit Lehramtsprüfung. Vor Eintritt in den Schuldienst muss ein 1-jähriges Unterrichtspraktikum durchlaufen werden. Ab 2019 wird das Unterrichtspraktikum durch die 1-jährige Induktionsphase ersetzt. - LehrerInnen fachtheoretischer Unterrichtsgegenstände
Diese LehrerInnen verfügen über eine universitäre Fachausbildung (240-300 ECTS) sowie eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis in der Wirtschaft (min. 3 Jahre). Begleitend zum Lehrberuf muss an einer Pädagogischen Hochschule ein Bachelorstudium (240 ECTS) absolviert werden. Es können bis zu 180 ECTS angerechnet werden. Es müssen dann noch 60 ECTS (Bildungswissenschaftliche Grundlagen, Fachdidaktik) erbracht werden. Vieles davon wird durch Fernstudienelemente abgedeckt. LehrerInnen die das alte Dienstrecht wählen, können alternativ auch berufsbegleitend einen Lehrgang im Ausmaß von 15 ECTS an einer Pädagogischen Hochschule besuchen. Für WirtschaftspädagogInnen bzw. PädagogInnen in Agrar- und Umweltwissenschaften ist kein weiteres Studium notwendig. - LehrerInnen fachpraktischer Unterrichtsgegenstände (+ Quereinstieg)
Es gibt in einigen Bereichen Studienangebote die direkt zum Lehrberuf qualifizieren (Ernährung, Information & Kommunikation, Mode & Design) und solche für Bereiche in denen keine direkten Lehramtsstudien bestehen. Hier werden QuereinsteigerInnen parallel zur Tätigkeit als Lehrer/innen ausgebildet. Beide müssen ein Bachelorstudium an einer Pädagogischen Hochschule im Ausmaß von 240 ECTS absolvieren. Voraussetzung für QuereinsteigerInnen zum Bachelorstudium ist eine fachliche Ausbildung, eine Anstellung als Lehrer/in und eine mindestens 3-jährige Berufspraxis. Für berufsfachliche Grundlagen können max. 120 ECTS-Credits aufgrund der facheinschlägigen Berufspraxis angerechnet werden. Falls keine mindestens dreijährige facheinschlägige Berufspraxis vorliegt, können maximal 60 ECTS-Credits angerechnet werden. Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und Fachdidaktik können jeweils bis max. 30 ECTS-Credits für eine Berufspraxis mit pädagogischen Anteilen angerechnet werden.
Eine Diensfreistellung vom Unterricht von bis zu 22 Wochen (oder bis zu 110 Tagen) ist für das berufsbegleitende Studium möglich.
Ein pädagogisches Masterstudium im Ausmaß von 60 ECTS ist für LehrerInnen des fachpraktischen Unterrichts und für LehrerInnen des fachtheoretischen Unterrichts mit fachlicher tertiärer Ausbildung optional.
Genauere Informationen zu den angebotenen Studien erhalten Sie auch an den Pädagogischen Hochschulen.
Nachgraduierung Bachelor of Education
- www.nachqualifizierung.at (Internetplatfform bmukk)
- Information mit Grundlagen und Anleitungen (FSG BMHS)
Nachqualifizierung zum Bachelor of Education (NEU)
Ein Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf sieht vor, den Kreis der Zulassungsberechtigten zum Lehrgang für hochschulische Nachqualifizierung auszuweiten, da nach der jetzigen Formulierung viele LehrerInnen im Bereich der Berufsbildung nicht erfasst sind. Zudem ist geplant, qualifizierte Hausarbeiten aus früheren Lehramtsstudien sowie andere wissenschaftliche Arbeiten als Bachelorarbeiten anzuerkennen.
Seit das Gesetz in Kraft ist (11.07.2013), können auch die BerufsbildnerInnen mit weniger als 6 Semestern Ausbildung an der Nachqualifzierung zum Bachelor of Education teilnehmen.