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Babykarenz

Liebe Kollegin!
Lieber Kollege!

Eine Babykarenz führt bei Kolleginnen und Kollegen mit befristeten Verträgen oft zu Nachteilen:

Läuft der Vertrag während der Karenzzeit aus, haben junge Eltern keinen Anspruch auf Wiedereinstellung. 

Vertragsumstellungen sind während des
Beschäftigungsverbotes auch nicht vorgesehen. 
Die Karenzzeit wird nicht auf die Fünf-Jahresfrist zur Umstellung auf einen unbefristeten Vertrag angerechnet.

Wir setzten uns dafür ein, dass es hier zu Verbesserungen kommt, die junge Mütter und Väter nicht mehr benachteiligt.

Anbei finden Sie unsere Forderungen.

Familienplanung darf nicht vom Vertragsverhältnis abhängig gemacht werden!

Ihr Team der FSG-BMHS
www.fsgbmhs.at

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Zeitkonto

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

für beamtete Bundes- und Landeslehrkräfte, die im vollen Beschäftigungsausmaß in Verwendung stehen, sowie für vollbeschäftigte vertragliche Bundes- und Landeslehrkräfte, die im Rahmen des Entlohnungsschemas I L in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehen, besteht die Möglichkeit, Mehrdienstleistungen in Form des Zeitkontomodels anzusparen.

Ein entsprechender Antrag ist über den Dienstweg einzureichen.

Die Antragsfrist endet am 30.September.

Nähere Infos zum Zeitkonto finden Sie hier. Download

Ihr Team der FSG-BMHS

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