Babykarenz

Liebe Kollegin!
Lieber Kollege!

Eine Babykarenz führt bei Kolleginnen und Kollegen mit befristeten Verträgen oft zu Nachteilen:

Läuft der Vertrag während der Karenzzeit aus, haben junge Eltern keinen Anspruch auf Wiedereinstellung. 

Vertragsumstellungen sind während des
Beschäftigungsverbotes auch nicht vorgesehen. 
Die Karenzzeit wird nicht auf die Fünf-Jahresfrist zur Umstellung auf einen unbefristeten Vertrag angerechnet.

Wir setzten uns dafür ein, dass es hier zu Verbesserungen kommt, die junge Mütter und Väter nicht mehr benachteiligt.

Anbei finden Sie unsere Forderungen.

Familienplanung darf nicht vom Vertragsverhältnis abhängig gemacht werden!

Ihr Team der FSG-BMHS
www.fsgbmhs.at

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