News zum Thema Lernsieg App

Liebe Kollegin! 
Lieber Kollege!
 
Wir haben bei der Rechtsabteilung der GÖD angefragt, welche Schritte nach der Ablehnung der Löschungs-Aufforderung unternommen werden und dürfen Ihnen die untenstehende Antwort weiterleiten.
 
Aus dieser geht hervor, dass die Kolleginnen und Kollegen keine weiteren Schritte unternehmen sollen, da bereits Musterverfahren laufen.
 
Auszug aus dem Antwortschreiben der Rechtsabteilung der GÖD:
 
.... Wir haben bereits eine umfangreiche rechtliche Prüfung veranlasst und betreiben derzeit Musterverfahren, um die Rechtswidrigkeit der Vorgangsweise aufzuzeigen und eine Unterlassung der Datenverarbeitungen zu bewirken. ....

Über die weiteren Ereignisse in diesem Fall werden wir Sie umgehend informieren.

Ihr Team der FSG-BMHS

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Babykarenz

Liebe Kollegin!
Lieber Kollege!

Eine Babykarenz führt bei Kolleginnen und Kollegen mit befristeten Verträgen oft zu Nachteilen:

Läuft der Vertrag während der Karenzzeit aus, haben junge Eltern keinen Anspruch auf Wiedereinstellung. 

Vertragsumstellungen sind während des
Beschäftigungsverbotes auch nicht vorgesehen. 
Die Karenzzeit wird nicht auf die Fünf-Jahresfrist zur Umstellung auf einen unbefristeten Vertrag angerechnet.

Wir setzten uns dafür ein, dass es hier zu Verbesserungen kommt, die junge Mütter und Väter nicht mehr benachteiligt.

Anbei finden Sie unsere Forderungen.

Familienplanung darf nicht vom Vertragsverhältnis abhängig gemacht werden!

Ihr Team der FSG-BMHS
www.fsgbmhs.at

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